[ Auszug: (1) Zu dem Erbverzicht ist, wenn der Verzichtende unter Vormundschaft
steht, die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich; steht er
unter elterlich ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]